Ungarisches Institut München / Müncheni Magyar Intézet

 

Auf Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa bezogene Gesetzgebung, Berichte und Denkschriften 1920-1939. Zwischenstaatliche Abkommen mit zumindest einem Vertragspartner aus Mittel- und Südosteuropa 1920-1939.

Die komplexe, unfertige und somit chronisch instabile Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg löste naturgemäß nicht die Problematik von ethnischen Minoritäten. Es wurden durch die neuen Grenzziehungen lediglich eine neue „Gemengelagen" geschaffen. Als zentrale Konfliktursache erwies sich die Ideologie von der Schaffung eines „ethnisch einheitlichen Nationalstaates", was automatisch die Assimilation, Vertreibung, soziale und kulturelle Marginalisierung der nicht zur jeweils angenommenen Staatsnation zugehörig betrachteten beinhaltete. Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten Ostmittel- und Südosteuropas lassen sich lediglich hinsichtlich der Intensität und Radikalität dieser Bemühungen feststellen.

Zu diesem riesigen Themenkomplex bietet die Quellensammlung eine Reihe von exemplarischen Dokumenten. Die Spannbreite reicht dabei von Schulgesetzen aus den baltischen Staaten bis hin zu zwischenstaatlichen Umsiedlungsabkommen aus den 1930er Jahren nach dem Vorbild des wechselseitigen „Bevölkerungsaustausches" der durch den Lausanner Vertrag zwischen der Türkei und Griechenland unter Vermittlung und auf Anraten der Großmächte 1923 geschlossen worden war. Anhand der hier und in den Quellensammlungen 2, 3, 5, 6, 7, 11, 13 vorgestellten Dokumente läßt sich beispielhaft die Kontinuität der Idee von Umsiedlungen bestimmter Ethnien als „friedensstiftende- sowie Staat und Gesellschaft stabilisierende" Maßnahme von zumindest Teilen j gleich welcher sonstigen politischen und ideologischen Ausrichtung belegen.

Ein mit dem ersten eng zusammenhängender zweiter thematischer Themenkreis in dieser Quellensammlung sind zwischenstaatliche Abkommen mit zumindest einem Vertragspartner in den beiden Schwerpunktregionen zwischen 1920 und 1939. Durch ein neues System von wechselseitigen defensiv ausgerichteten Bündnisverträgen einiger „Siegerstaaten" – die sogenannte „Kleine Entente" bestehend aus Polen, Jugoslawien, Rumänien und der Tschechoslowakei unter Frankreichs Federführung, sei hier an erster Stelle genannt, versuchten die Großmächte den neuen Status quo möglichst zu bewahren. Andererseits bemühten sich nicht einbezogene Staaten durch bilaterale Abkommen abzusichern und „Verliererstaaten" um eine schrittweise Verbesserung ihrer Gestaltungsmöglichkeiten beziehungsweise nach etwa 1930 Revisionsprojekte auch durch außenpolitische Neuorientierungen anzugehen. Immer standen Minderheitenfragen dabei zumindest im Hintergrund – versuchten doch die Kontrahenten diese bei ihren jeweiligen Forderungen als Argumentationshilfe oder Manövriermasse ins Spiel zu bringen.

(Meinolf Arens)

 

Seiten zuletzt aktualisiert am: 3.5.2005

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