Ungarisches Institut München / Müncheni Magyar Intézet

 

Die Friedensverträge mit Staaten Ostmittel und Südosteuropas nach dem 2. Weltkrieg, nebst dazugehörigen Denkschriften, Memoranden, Grenzregelungsabkommen und Kriegszielprojekten zwischen 1943 und 1950.

Analog zu dem Vorgehen nach dem Ersten Weltkrieg, diktierten die vier Großmächte nach dem Zweiten Weltkrieg einer Reihe von Staaten, die während des Krieges auf deutscher Seite gestanden hatten die Friedensbedingungen. Aufzuzählen wären Finnland, Italien, Bulgarien, Ungarn und Rumänien. In territorialer Hinsicht wurde im Bezug auf Bulgarien und Ungarn im wesentlichen auf die Regelungen der Jahre 1919 und 1920 zurückgegangen, während Rumänien einige Einbußen an die Sowjetunion und Bulgarien hinnehmen mußte.

Bulgarien, Ungarn und Rumänien standen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Februar 1947 bereits unter sowjetischer Hegemonie. Trotzdem kam es etwa hinsichtlich der zukünftigen grenzen Ungarns bis zum Ende der Friedenskonferenz zu heftigen Auseinandersetzungen um die rumänisch-ungarische Grenzziehung.

Deutschland und Österreich wurde ein Friedensvertrag aufgrund der gegensätzlichen Positionen der Großmächte und ihrer 1947 ungeklärten staatlichen und politischen Ausrichtung vorerst verwehrt. Die Dokumente dieser Quellensammlung umfassen den Zeitraum zwischen 1943 und 1950 und beinhalten neben den eigentlichen Friedensverträgen, die wichtigsten Abkommen zwischen den Großmächten hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung Ostmittel- und Südosteuropas, wie sie nachhaltig auf den alliierten Konferenzen von Teheran 1943, Jalta 1945 und Potsdam 1945 festgelegt worden waren.

(Meinolf Arens)

 

Seiten zuletzt aktualisiert am: 3.5.2005

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