Die Friedensverträge mit Staaten Ostmittel und Südosteuropas nach dem 2. Weltkrieg, nebst dazugehörigen Denkschriften, Memoranden, Grenzregelungsabkommen und Kriegszielprojekten zwischen 1943 und 1950.
Analog zu dem Vorgehen nach dem Ersten Weltkrieg,
diktierten die vier Großmächte nach dem Zweiten Weltkrieg einer Reihe
von Staaten, die während des Krieges auf deutscher Seite gestanden hatten
die Friedensbedingungen. Aufzuzählen wären Finnland, Italien, Bulgarien,
Ungarn und Rumänien. In territorialer Hinsicht wurde im Bezug auf
Bulgarien und Ungarn im wesentlichen auf die Regelungen der Jahre 1919 und
1920 zurückgegangen, während Rumänien einige Einbußen an die
Sowjetunion und Bulgarien hinnehmen mußte.
Bulgarien, Ungarn und Rumänien standen zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses im Februar 1947 bereits unter sowjetischer
Hegemonie. Trotzdem kam es etwa hinsichtlich der zukünftigen grenzen
Ungarns bis zum Ende der Friedenskonferenz zu heftigen
Auseinandersetzungen um die rumänisch-ungarische Grenzziehung.
Deutschland und Österreich wurde ein Friedensvertrag
aufgrund der gegensätzlichen Positionen der Großmächte und ihrer 1947
ungeklärten staatlichen und politischen Ausrichtung vorerst verwehrt. Die
Dokumente dieser Quellensammlung umfassen den Zeitraum zwischen 1943 und
1950 und beinhalten neben den eigentlichen Friedensverträgen, die
wichtigsten Abkommen zwischen den Großmächten hinsichtlich der
zukünftigen Gestaltung Ostmittel- und Südosteuropas, wie sie nachhaltig
auf den alliierten Konferenzen von Teheran 1943, Jalta 1945 und Potsdam
1945 festgelegt worden waren.
(Meinolf Arens)
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